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§ NRWO § 95. Feststellung der Zahl der von Wahlkartenwählern im Inland außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen Wahlkuverts, Bericht an di

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. Feststellung der Zahl der von Wahlkartenwählern im Inland außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen Wahlkuverts, Bericht an die Bundeswahlbehörde Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern im Inland. Bericht an die Bundeswahlbehörde Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde

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